Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Falls Sie einen beeinträchtigungsbedingten Nachteil gegenüber anderen Studierenden bei Prüfungen haben, können Sie ausgleichende Maßnahmen beantragen. Hierzu zählen Beeinträchtigungen in Form einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung.
Ausführliche Infos erhalten Sie auf der LMU Website.