Theaterwissenschaft München
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Studienabschluss nach Ende der Regelstudienzeit


In der Prüfungs- und Studienordnung (PStO) ist geregelt, welche Regelstudienzeit Ihr Bachelorstudium hat, bis wann Sie Ihr Bachelorstudium abschließen sollen, wann einzelne Prüfungen zu Modul(teil)en und die gesamte Bachelorprüfung als nicht bestanden oder gar als endgültig nicht bestanden gelten. Wenn Sie Ihr Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit abschließen können, sind diese Regelungen für Sie besonders wichtig.

Studienzeit und Nicht-Bestehen - Regelungen im Überblick

  • Das Studium soll binnen 6 Fachsemestern abgeschlossen sein. Die Regelstudienzeit beträgt 6 Fachsemester. Einzelprüfungen abzulegen und das Studium insgesamt abzuschließen ist nachteilsfrei binnen 7 Fachsemestern möglich.
  • Das Studium muss binnen 9 Fachsemestern abgeschlossen sein - vorbehaltlich weiterer, Ihren konkreten zu prüfenden Einzelfall betreffender Regelungen in der PStO. Nach Ende des 7. Fachsemesters gelten sowohl einzelne noch nicht erfolgreich absolvierte Prüfungen als auch das Studium insgesamt (=Bachelorprüfung) als nicht bestanden: einmal mit Anbruch des 8. Fachsemesters, erneut mit Anbruch des 9. Fachsemesters. Sind am Ende des 9. Fachsemesters Prüfungen noch nicht bestanden, sind diese und damit das Studium insgesamt endgültig nicht bestanden.

Auszug aus der Prüfungs- und Studienordnung 

  • §5 Abs.2 S.1 PStO: "Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit sechs Semester."
  • Nach Anlage 2 der PStO ist das Abschlussmodul P11 mit Bachelorarbeit und Disputation für das 6. Fachsemester empfohlen. Die Anlage 2 enthält die Fachsemesterzahl in Klammern "(6.)", das bedeutet eine Empfehlung für das 6. Fachsemester, kein Muss (genauso wie bei allen anderen theaterwissenschaftlichen Modulen, die jeweils für ein bestimmtes Fachsemester empfohlen sind, aber auch in einem anderen Fachsemester absolviert werden können).
  • §11 Abs.5 S.2 PStO: "Enthält die Anlage 2/Spalte 1 für eine Modulprüfung oder Modulteilprüfung eine Angabe in Klammern, gilt diese Modulprüfung oder Modulteilprüfung vorbehaltlich des § 31
    1. als abgelegt und nicht bestanden, wenn sie am Ende des siebten Fachsemesters aus selbst zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich abgelegt ist, und
    2. als endgültig nicht bestanden, wenn sie aus selbst zu vertretenden Gründen am Ende des neunten Fachsemesters nicht erfolgreich abgelegt ist."
  • §19 Abs.1 PStO: "Die Bachelorprüfung soll bis zum Abschluss des sechsten Fachsemesters bestanden sein."
  • §19 Abs.2 S.1 PStO: "Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn spätestens bis zum Abschluss des siebten Fachsemesters
    1. alle Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen der Pflichtmodule und der erforderlichen Wahlpflichtmodule in einer in der Anlage 2 vorgesehenen Weise bestanden sind und
    2. die erforderliche Anzahl an 180 ECTS-Punkten erbracht ist."
  • §19 Abs.4 S.1 PStO: "Die Bachelorprüfung gilt vorbehaltlich des § 31
    1. als erstmals abgelegt und nicht bestanden, wenn die in Abs. 1 genannte Frist aus selbst zu vertretenden Gründen um mehr als ein Semester überschritten wird, und
    2. als endgültig nicht bestanden, wenn die in Abs. 1 genannte Frist aus selbst zu vertretenden Gründen um mehr als drei Semester überschritten wird."

Bitte beachten Sie insbesonders im Zweifelsfall die weiteren Regelungen in der Prüfungs- und Studienordnung, die hier nicht in ihrer Gesamtheit oder bezogen auf Einzelfälle behandelt werden können. Bei Fragen nutzen Sie bitte die Sprechstunde Ihres Studiengangskoordinators Dr. Rasmus Cromme oder wenden sich an das Prüfungsamt.

Studienorganisations-Tipps

  • Planen Sie Ihren Studienverlauf/-abschluss bitte sorgfältig. Auch Praktikums- und Auslandssemester lassen sich binnen einer Studienzeit von 6 oder 7 Fachsemestern realisieren. U.a. bei längerer Krankheit, mehrmonatigen Praktika oder einem Auslandsstudium, dessen Studienleistungen ohnehin zumeist anerkannt werden, kommt ein Urlaubssemester in Frage, in dem die Fachsemesterzahl nicht weiterläuft.
  • Eine "Verlängerung" Ihres Studiums über die Regelstudienzeit hinaus müssen Sie nicht mitteilen oder beantragen. Die reguläre Rückmeldung reicht aus.
  • Planen Sie Ihren Studienverlauf/-abschluss gerade dann sorgfältig, wenn Sie doch "verlängern" müssen, und ziehen Sie alle Möglichkeiten in Betracht. Meist geht es darum, Bachelorarbeit und Nebenfach-Module/Prüfungen "unter einen Hut" zu bringen. Sind Bachelorarbeit und noch ausstehende Prüfungen im 6./7. Fachsemester gleichzeitig zu meistern? Ist es sinnvoller, die Bachelorarbeit im 6. Fachsemester zu schreiben und das Nebenfach im 7. Fachsemester abzuschließen, weil nur dann die noch ausstehenden Lehrveranstaltungen angeboten werden - oder umgekehrt?
  • Bei Fragen nutzen Sie bitte die Sprechstunde Ihres Studiengangskoordinators Dr. Rasmus Cromme oder wenden sich an das Prüfungsamt.