Theaterwissenschaft München
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Bewerbungsprozedere für internationale Studienbewerber Master

ERSTER SCHRITT: Bewerbung auf Zulassung zum Masterstudiengang Theaterwissenschaft mittels Eignungsverfahren

Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Theaterwissenschaft wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt. Der Zweck dieses Verfahrens besteht in der Feststellung, ob neben den mit dem Erwerb des ersten Abschlusses nachgewiesenen Kenntnissen die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen im Masterstudiengang Theaterwissenschaft vorhanden ist.

Bitte informieren Sie sich über die Bewerbungsmodalitäten zum Eignungsverfahren und reichen Ihre vollständige Bewerbung online ein.
Wurde Ihre Bewerbung für den Masterstudiengang akzeptiert, erhalten Sie einen positiven Bescheid des Masterstudienganges (Zulassung). Bitte geben Sie eine Kopie dieses Bescheides bei der Immatrikulation im Referat für Internationale Angelegenheiten ab.

ZWEITER SCHRITT: Zusätzliche Anmeldung beim Referat für Internationale Angelegenheiten

Bitte melden Sie sich zeitgleich auch beim Referat für Internationale Angelegenheiten / International Office an (Fristen 15.01. / 15.07.). Dafür müssen Sie die allgemeinen Bewerbungsformalitäten erfüllen.

Achtung: Dokumente, die Sie bei der Eignungsprüfung des Masterstudienganges vorlegen müssen, werden Sie auch für die Anmeldung/Einschreibung beim Referat für Internationale Angelegenheiten benötigen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zwei Anträge einreichen: einmal beim Masterstudiengang und ebenso beim Referat für Internationale Angelegenheiten.

Benötigte Unterlagen für die Bewerbung beim Referat für Internationale Angelegenheiten / International Office
1.) Ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
2.) eine amtlich beglaubigte Kopie aller Universitätszeugnisse und –diplome in der jeweiligen Landessprache (kann auch aus mehreren Teilen bestehen) und eine amtlich beglaubigte Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnisse in dänischer, englischer, französischer, isländischer, italienischer, katalanischer, niederländischer, norwegischer, portugiesischer, rumänischer, spanischer, schwedischer oder lateinischer Sprache müssen nicht übersetzt werden)
3.) Immatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigungen aller bislang besuchten deutschen Hochschulen,
4.) die Zulassung zum Masterstudium Theaterwissenschaft (=Ergebnis der Eignungsprüfung des Fachs) muss bei der Immatrikulation vorgelegt werden
5.) ein lückenloser Lebenslauf bis zum Datum der Antragsabgabe
6.) evtl. Heiratsurkunde bzw. offizieller Nachweis über Namensänderungen
7.) Für den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse gelten die allg. Bedingungen.

Downloads:
Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zum Studium (EU, EWR)
Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zum Studium (Nicht-EU)
(Hg. Ref.Internat.Angelegenheiten der LMU, Stand:16.11.2010; Änderungen der Bestimmungen sind jederzeit vorbehalten)

DRITTER SCHRITT: Erhalt eines offiziellen Zulassungsbescheides des Referates für Internationale Angelegenheiten

Dieser Bescheid ist ein wichtiges offizielles Dokument für die Vorlage bei Behörden und für Ihre Immatrikulation in die LMU. Sie erhalten den Bescheid unter dem Vorbehalt, daß sie vom Masterstudiengang Theaterwissenschaft aufgenommen werden (=positiver Zulassungs-Bescheid nach Eignungsprüfung).

VIERTER SCHRITT: Immatrikulation (Einschreibung) beim Referat für Internationale Angelegenheiten

Mit dem Zulassungsbescheid des Ref. Internat. Angelegenheiten können Sie sich dort zu den angegebenen Fristen mit allen nötigen Unterlagen, die auf dem Zulassungsbescheid aufgeführt sind - wie z.B. Zulassungsschreiben des Masterstudienganges - immatrikulieren.