Theaterwissenschaft München
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Promotion / Doctoral Studies

Applying for doctoral studies (international applicants)

Nach dem Staatsexamen, Diplom, Magister oder Master kann mit einer Promotion der Doktorgrad erworben werden. Wer promotionsberechtigt ist, regelt die Promotionsordnung des jeweiligen Faches. Meist ist an die Promotionsberechtigung ein überdurchschnittlicher Studienerfolg im vorangehenden Studium geknüpft. Im Zentrum eines Promotionsstudiums steht die selbständige Erstellung einer umfangreichen wissenschaftlichen Forschungsarbeit (Dissertation), die veröffentlicht werden muss. Zusätzlich sind je nach Promotionsfach weitere Leistungsnachweise zu erbringen. Den Abschluss des Promotionsstudiums, das in etwa drei Jahre dauert, bildet eine sog. "Disputation", in der der Promovend seine Doktorarbeit öffentlich vorstellt und sich einer Fachdiskussion mit Lehrenden der Universität stellt.

Einige Antworten auf immer wiederkehrende Fragen zur Zulassung, aber auch zu den verschiedenen "Formen" der Promotion ("Individualpromotion", Promotionsprogramme) finden Sie gesammelt im Informationsblatt der Zentralen Studienberatung der LMU: "Das Promotionsstudium an der LMU" (pdf, 150 KB).

Der Weg in den Promotionsstudiengang: Administrative Schritte
(Auszug aus dem Infoblatt Promotion, s.o.)

1. Individuelle Promotion

Im Fall eines individuell betreuten Promotionsprojektes muss zunächst ein/e prüfungsberechtigte/r Hochschullehrer/in gefunden werden, der/die sich bereit erklärt, die Dissertation zu betreuen und mit dem/der auch das Promotionsthema abgestimmt wird (sog. 'Doktorvater'/'Doktormutter').
Mögliche Betreuer einer Promotion in der Theaterwissenschaft

Ablauf bei individuell betreutem Promotionsprojekt:
1. Kontaktaufnahme mit dem Doktorvater/der Doktormutter
2. Schriftliche Betreuungszusage des Doktorvaters/der Doktormutter
3. Vorlage von Hochschulabschlusszeugnis und Betreuungszusage beim zuständigen Prüfungsamt bzw. Promotionsausschuss; Erhalt einer Promotionsberechtigung
4. Immatrikulation bei der Studentenkanzlei (Internationale Bewerber >Referat für Internationale Angelegenheiten, s.u.) zu den jeweiligen Terminen. Achtung: Das Ausstellungsdatum der Promotionsberechtigung darf nicht älter als sechs Monate sein.
5. Internationale Bewerber:
- fristgerechte Bewerbung (bis zum 15.01./15.07.) beim Referat für Internationale Angelegenheiten
- Zulassungsbescheid vom Referat für Internationale Angelegenheiten sowie
- Immatrikulation Referat für Internationale Angelegenheiten!
Guide for applying for doctoral studies (pdf, 80KB)

Bei einem individuell betreuten Promotionsprojekt gibt es in der Regel kein verpflichtendes Ausbildungsprogramm (Curriculum), und es ist auch keine Dauer für das Promotionsprojekt vorgegeben, lediglich der Status als Studierende/r ist auf sechs Semester beschränkt (Merkblatt zur zeitlichen Befristung des Promotionsstudiums pdf, 55KB).

 

2. Strukturierte Promotionsstudiengänge/-programme

Übersicht über alle an der LMU angebotenen Promotionsprogramme: GraduateCenter der LMU
Ablauf einer Bewerbung für einen strukturierten Promotionsstudiengang bzw. ein Promotionsprogramm
1. Wahl eines geeigneten Promotionsstudiengangs oder -programms. Dabei helfen die Zentrale Studienberatung sowie das GraduateCenter der LMU weiter.
2. Bewerbung zur jeweiligen Frist.
3. Teilnahme an dem programmspezifischen kompetitiven Auswahlverfahren.
4. Bei erfolgreicher Bewerbung unterstützt Sie das Programm bei den weiteren administrativen Schritten.
3. Grundsätzlich gilt für die individuelle Promotion wie für die Promotionsstudiengänge/-programme: Die Immatrikulation in einen Promotionsstudiengang ist maximal für die Dauer von drei Jahren möglich. Die gesetzliche Beschränkung bezieht sich auf die Einschreibung (als Studierende/r), das bedeutet: Die Vorbereitung und Durchführung der Promotion als solche muss sich nicht auf diesen Zeitraum beschränken, kann außerhalb der drei Jahre aber nicht im Studierendenstatus erfolgen (Merkblatt zur zeitlichen Befristung des Promotionsstudiums pdf, 55KB)