Aktuelle Hinweise zum Wintersemester 2022/23
Wir informieren Sie an dieser Stelle über die Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie-Situation auf das Institut für Theaterwissenschaft und seine Studiengänge.
Stand: 09.11.2022
Verbindlich sind die aktuellen Regeln der LMU zur Corona-Situation
Die Initiative WeCare@LMU bietet Studierenden und Beschäftigten Unterstützung während der Pandemie (Veranstaltungen, Infos, Beratung).
Das Institut für Theaterwissenschaft ist während der Vorlesungszeit im WS 2022/23 für den Publikumsverkehr geöffnet.
Zur Beachtung (Stand 09.11.2022): In allen LMU-Gebäuden besteht keine Maskenpflicht. Es wird empfohlen, weiterhin medizinische Masken oder FFP2-Masken zu tragen, wenn ein enger Kontakt (ohne Mindestabstand von 1,5 m) zu anderen Personen stattfindet (z.B. persönliches Gespräch, längere gleichzeitige Anwesenheit mehrerer Personen in Innenräumen).
Für Lehrveranstaltungen gilt die allgemeine Empfehlung gemäß § 1 Satz 2 BayIfSMV, in geschlossenen Räumlichkeiten mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen und auf ausreichende Belüftung zu achten. Darüber hinaus gelten die Regelungen zum Infektionsschutz für Präsenzveranstaltungen (insbesondere Lehrveranstaltungen).
Bei studienrelevanten Fragen kontaktieren Sie bitte per Mail Ihre*n jeweilige*n Dozent*in bzw. Studiengangskoordinator*in.
Das Zentralsekretariat (Geschäftszimmer 1, Herr Niklas Konrad) für studentische Angelegenheiten erreichen Sie unter twm.sekretariat@lrz.uni-muenchen.de
Vorlesungszeit Wintersemester 2022/23
Beginn: Montag, 17. Oktober 2022
Ende: Freitag, 10. Februar 2023
Der Lehrbetrieb findet generell im PRÄSENZ-MODUS statt.
(Stand: 15.09.2022)
Für einzelne Lehrveranstaltungen − insb. die Vorlesungen −, kann es Ausnahmen bzw. ergänzende asynchrone Hybrid-Lehr-Angebote geben, vgl. aktuelle und künftige Ankündigungen bei den einzelnen Lehrveranstaltungen im LSF und KVV.
Die Lehre von PD Dr. Jörg von Brincken findet generell online statt.
Wichtig: Vier "Corona-Semester" SS 2020, WS 2020/21, SS 2021 und WS 2021/22
Für die in den Prüfungs- und Studienordnungen festgelegten Regeltermine und Fristen gelten das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 nicht als Fachsemester. Die immatrikulationsrechtliche Fachsemesterzählung läuft zwar auch im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21, im Sommersemester 2021, im Wintersemester 2021/22 und darüber hinaus weiter. Jedoch sind die prüfungsrechtlichen Fachsemester (PFS) für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020 und/oder Wintersemester 2020/21 und/oder Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/22 in einem Studiengang eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, um ein, zwei, drei bzw. vier Semester niedriger anzusetzen als die Fachsemester, die in der Immatrikulationsbescheinigung ausgewiesen sind. Bei Studierenden, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/22 ihre Prüfungshöchstfrist erreicht haben, tritt die Rechtsfolge des erstmaligen oder auch des endgültigen Nichtbestehens also erst ein, zwei, drei oder vier Semester später ein. Auf die Durchführung der Staatsprüfungen und die dort maßgeblichen Fristen findet die Regelung keine Anwendung.
Quelle: https://www.lmu.de/de/die-lmu/informationen-zum-corona-virus/hinweise-zu-studium-und-lehre/index.html ("Hinweise zu Prüfungen")
Das Prüfungsamt (PAGS) bittet um Kenntnisnahme der kürzlich verabschiedeten Änderungen des Bayerischen Hochschulgesetzes:
Hier finden Studierende Erläuterungen zur Erleichterung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, zu Regelterminen und Fristen.
Erweitertes Angebot E-Medien
Einige Verlage bieten während der Corona-Krise einen umfangreichen Zugriff auf E-Medien und E-Journals. Wir zitieren aus einer Nachricht unseres Bibliotheksleiters: "Die Liste der E-Medien, die von den Verlagen wegen und während der Corona-Krise für die LMU freigeschaltet werden, finden Sie auf der Homepage der UB. Die Liste wird nach und nach aktualisiert."