Theaterwissenschaft München
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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Zum Bachelorstudiengang Theaterwissenschaft

Studienbewerbung/Hochschulzugang
Studium allgemein
Studienaufbau/Studienplanung
BAföG-Empfänger: Studienverlauf-Regelung / Leistungsbescheinigung
Belegen von Lehrveranstaltungen
Leistungsnachweise/Prüfungen: Anmeldung zu Prüfung; Nicht-Antritt; Nicht-Bestehen; Wiederholung; Bewertung von Prüfungen; Vorliegen von Ergebnissen
Zeichenzählung bei schriftlichen Arbeiten
Bachelorarbeit als besondere Prüfungsform
Anerkennung externer Praktika im Wahlpflichtbereich

Studienbewerbung/Hochschulzugang

  • Wo finde ich Informationen zur Studienbewerbung bzw. zum Hochschulzugang?

Alle wesentlichen Informationen finden Sie auf den zentralen Seiten der LMU im Bereich Studium. Bei Fragen steht Ihnen die Zentrale Studienberatung, die Studentenkanzlei bzw. deren gemeinsamer Studieninformationsservice (SIS) zur Verfügung.nach oben

Studium allgemein

  • Wo finde ich allgemeine und aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Studium und zu wichtigen Terminen sowie Formulare für Studierende?

Auf der Homepage des Instituts für Theaterwissenschaft unter dem Menüpunkt Studium bzw. unter dem Verlinkungs-Bereich Termine & Infos, Studiengänge sowie auch unter Lehrveranstaltungen (hier insb. zu aktuellen und vergangenen Kursprorammen und -Materialien) als auch auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS).

  • Wo finde ich Informationen zu den Inhalten und zum Ablauf des Bachelorstudiengangs Theaterwissenschaft? Wo zu den möglichen Nebenfächern?

Auf der Homepage des Instituts für Theaterwissenschaft, im Menüpunkt Studium unter Studiengänge.nach oben

Studienaufbau/Studienplanung B.A. Theaterwissenschaft

  • Wie plane ich meinen Studienverlauf?

Für eine sinnvolle Studienplanung ist es wichtig, sich schon zu Beginn des Studiums mit der Prüfungs- und Studienordnung (PStO) des Faches vertraut zu machen, da diese wichtige Informationen - auch zu Ihren Rechten (und Pflichten) - enthält. In der  PStO finden Sie
•  Hinweise zu Studiendauer, Veranstaltungsformen, Prüfungsformen und Besonderheiten bei bestimmten Prüfungen, und vor allem
•  eine Liste der Module, die während des Studiums zu absolvieren sind - die sogenannte Anlage 2, eine farbige Tabelle im Anhang des Dokuments.

Die Studiengangsinformationen beinhalten auch eine vereinfachte Darstellung des Studienverlaufs, die jedoch die Anlage 2 nur nach den Empfehlungen abbildet (und individuelle Gestaltungen - z.B. eines Auslandsaufenthalts - außer Acht lässt).

Hier finden Sie die Prüfungs- und Studienordnungen, samt Anlage 2:
alt: PStO 2010
neu: PStO 2019

Hier finden Sie gesondert die Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung:
alt: Anlage 2, PStO 2010
neu: Anlage 2, PStO 2019

Hier finden Sie die vereinfachte Darstellung des Studienverlaufs:
alt: Studienverlauf PStO 2010
neu: Studienverlauf PStO 2019

  • In welchem Semester muss ich welches Modul absolvieren?

In welchem Semester welche Module zu absolvieren sind, ist in der Spalte 1 der Anlage 2 angegeben. Außerdem können sich weitere Hinweise auch in den grünen Zeilen finden, die im Zusammenhang mit Wahlplfichtmodulen die Auswahlmöglichkeiten näher definieren.
Alle Angaben verstehen sich nur als Empfehlungen (deshalb stehen die Semesterzahlen in Klammern), entsprechend können Sie Module bzw. Modulteile auch zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren, zu dem das Modul/Teilmodul bzw. die Lehrveranstaltung angeboten wird (die Angaben hierzu finden Sie in Spalte 6).
Wichtige Ausnahme für Studierende, die BAföG erhalten: Diese müssen die im Studienverlauf empfohlene Modulabfolge entsprechend verbindlich studieren und für die Weiterförderung des Studiums dem BAföG-Amt Rechenschaft ablegen.

  • Kann ich die zu einem Modul gehörenden Lehrveranstaltungen auch in unterschiedlichen Semestern absolvieren?

Manchmal gibt es Gründe (z.B. Überschneidungen im Stundenplan, Veranstaltungspräferenzen etc.), nicht alle zu einem Modul gehörenden Veranstaltungen bzw. Modulteile im selben Semester zu absolvieren.
Wenn die Veranstaltungen jeweils mit einer eigenen Prüfung abgeschlossen werden, ist dies kein Problem. Erkennen können Sie das daran, dass in der Anlage 2 der PStO die Angaben zur Prüfung (Spalte 11-17) in der weißen Veranstaltungszeile gemacht werden. Wichtig ist dann nur, dass Sie darauf achten, das Modul spätestens bis zum Erreichen der Höchststudienzeit zu vervollständigen. Bitte achten Sie auch darauf, wann das Teilmodul angeboten wird (Spalte 6).
Bei Modulen, bei denen die Angaben zu den Prüfungen in der gelben Zeile (der Modulzeile) gemacht werden, wird der Inhalt der zum Modul gehörenden Veranstaltungen in einer gemeinsamen Prüfung (sogenannte Modulprüfung) abgefragt. Eine Trennung ist daher nicht möglich.
Wenn Sie ein Modul belegen, indem Sie eine der dazugehörigen Veranstaltungen einbringen, legen Sie sich damit auf das Modul fest und müssen dieses auch über den Besuch der weiteren dazugehörigen Veranstaltung(en) komplettieren.

Hier finden Sie die Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung:
alt: Anlage 2, PStO 2010
neu: Anlage 2, PStO 2019

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Studienverlauf-Regelung für BAföG-Empfänger

  • Welche Studienleistungen muß ich erbringen, damit ich weiter BaföG-Leistungen erhalte?

Studierende, die BAföG erhalten, müssen die im Studienverlauf empfohlene Modulabfolge entsprechend verbindlich studieren und für die Weiterförderung des Studiums dem BAföG-Amt Rechenschaft ablegen.

  • Wer stellt die für das 4. Semester benötigte BaföG-Leistungs-Bescheinigung aus?

Für die Bescheinigung von Studienleistungen nach §48 BAföG kontaktieren Sie bitte direkt Ihre Ansprechpartnerin im PAGS (Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften).
Für komplexere BAföG-Bescheinigungen, die gesonderter Schreiben von Seiten des Instituts für Theaterwissenschaft bedürfen, wenden Sie sich bitte während der Sprechstunden für BA an Dr. Rasmus Cromme und für MA an PD. Dr. Jörg von Brincken.
Wichtige Informationen rund um das BaföG finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Studentenwerks München.nach oben

Belegen von Lehrveranstaltungen

  • Das Semester steht vor der Tür. Wie erstelle ich meinen konkreten Stundenplan?

Zur Erstellung Ihres Stundenplanes benötigen Sie die Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung sowie das Vorlesungsverzeichnis, in der Online-Form in LSF oder – sehr empfohlen – das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis der Theaterwissenschaft, als PDF hinterlegt.
Zunächst prüfen Sie, welche Module Sie absolvieren möchten, um dann im Vorlesungsverzeichnis unter den entsprechenden Modultiteln bzw. Teilmodultiteln nachzuschlagen, welche konkreten Veranstaltungen unter dem Modul angeboten werden. Diese stehen Ihnen zur Belegung zur Verfügung.

Hier finden Sie die Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung:
alt: Anlage 2, PStO 2010
neu: Anlage 2, PStO 2019

  • Warum unterscheiden sich die Titel der Veranstaltungen in der Prüfungs- und Studienordnung und im Vorlesungsverzeichnis?

Die Veranstaltungen in der Studienordnung sind mit abstrakten Titeln angegeben, das heißt, sie geben an, welche thematische/inhaltliche Ausrichtung die Lehrveranstaltung hat. Im Vorlesungsverzeichnis ist das Angebot an (konkreten) Lehrveranstaltungen zu finden, die dieser inhaltlichen/thematischen Ausrichtung entsprechen und daher besucht werden können, um das entsprechende Teilmodul/Modul bzw. die abstrakte Lehrveranstaltung zu absolvieren.

  • Warum werden manche Veranstaltungen unter mehreren Modulen angeboten?

Manche konkrete Veranstaltung passt thematisch zu mehreren Modulen bzw. Teilmodulen. Außerdem gibt es Veranstaltungen, die so angeboten werden, dass sie von Studierenden niedrigerer und höherer Semester zugleich besucht zu werden können.
Bitte beachten Sie aber, dass Sie jede konkrete Veranstaltung nur einmal einbringen können. In welchem Teilmodul/Modul Sie die Veranstaltung einbringen, entscheiden Sie endgültig mit der Anmeldung zur Prüfung.

  • Wie kann ich mich zu Lehrveranstaltungen anmelden, also diese belegen?

Lehrveranstaltungen werden über das Online-Vorlesungsverzeichnis LSF belegt. Die Belegung ist immer nur zu einem bestimmten Zeitraum möglich. Die Frist wird rechtzeitig unter Termine & Infos bekanntgegeben.

  • Was bedeutet "priorisiert belegen"? Wie funktioniert die Platzvergabe?

Für das Belegen von Lehrveranstaltungen wird in der Theaterwissenschaft das sogenannte priorisierte Belegverfahren benutzt. Das Verfahren hilft dabei, möglichst vielen Studierenden einen Platz in der Lehrveranstaltung ihrer Wahl zu verschaffen und gleichzeitig, für sinnvolle Veranstaltungsgrößen zu sorgen.
Beim priorisierten Verfahren können Sie für die im Rahmen eines Moduls oder Teilmoduls angebotenen Veranstaltungen angeben, welche der Veranstaltungen Sie am liebsten, am zweitliebsten, am drittliebsten usw. besuchen möchten. Das Vorlesungssystem überprüft dann die Zahl freier Plätze und ordnet Studierende einer Veranstaltung zu. Sollte die Veranstaltung der Erstwahl bereits belegt sein oder sich mit einer anderen belegten Veranstaltung überschneiden, prüft der Computer die Verfügbarkeit der Zweitwahl usw.

  • Warum erhalte ich nicht immer die Veranstaltungen meiner ersten Wahl?

Wir können – auch wenn wir das gerne täten – leider nicht immer gewährleisten, dass Sie das Seminar Ihrer ersten Wahl erhalten. Manche Themen bzw. Veranstaltungen werden einfach von zu vielen Studierenden angewählt, so dass nur dann alle einen Platz erhalten würden, wenn 30-40 Teilnehmer*innen die Veranstaltung besuchen würden. Damit ist auch niemandem gedient. Oft stellt sich bei einem engagierten Besuch auch ein Seminar der Zweit- oder Drittwahl als sehr glückliche Wahl heraus.
Damit das Verfahren reibungslos funktioniert und damit Sie auch sicher einen Seminarplatz erhalten, ist es also wichtig, unbedingt mehrere Prioritäten anzugeben. Veranstaltungen, die Sie auf keinen Fall besuchen möchten – sei es aus Zeitgründen oder aus Gründen der inhaltlichen Präferenz – sollten Sie dagegen nicht priorisieren.

  • Was mache ich, wenn ich keinen Platz erhalten habe?

Sollten Sie entgegen der oben formulierten Bitte nur eine Veranstaltung bei der Priorisierung angegeben haben, können wir Ihnen dann nur mehr die nicht vergebenen Restplätze anbieten. Sollte aus anderen – nachvollziehbaren – Gründen die Belegung nicht funktioniert haben, werden wir unser Bestes für Sie tun. Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall bei Verena Knarr.

  • Entscheide ich mit der Belegung auch schon darüber, ob ich eine Veranstaltung/ein Modul einbringe?

Nein, ob Sie die Leistungen einer Veranstaltung oder eines Moduls einbringen, entscheiden Sie mit der Anmeldung zur Prüfung während der Prüfungsanmeldefrist, die in der Regel in der vorvor- und vorletzten Semesterwoche liegt.

  • Muss ich Vorlesungen auch über LSF belegen?

Vorlesungen können - während der offiziellen Anmeldefrist über LSF - auch einfach über das Vorlesungsverzeichnis angewählt werden. In Vorlesungen stehen in der Regel immer ausreichend Plätze zur Verfügung.
Ihre Anmeldung über LSF ist wichtig, damit in Ihrem Transcript der konkrete Titel der Vorlesung angezeigt wird.
Außerdem können Sie nur so an der Evaluierung der Lehrveranstaltung teilnehmen - die für die Lehrenden sehr wichtig ist. Die Teilnahme an der Evaluierung ist für alle Studierenden möglich, die in der Teilnehmerliste der Veranstaltung erfasst sind.nach oben

Leistungsnachweise/Prüfungen

  • Welche Prüfungen muss ich im Bachelorstudiengang ablegen? Wo finde ich Angaben zu Art und Umfang?

Alle Leistungen, die im Bachelorstudiengang erbracht werden (Referate, Übungsaufgaben, Thesenpapiere, Exkursionsberichte, schriftliche Seminararbeiten etc. und natürlich Klausuren) werden als Prüfungen verstanden. Ihre Art, ihr Umfang, ihre Bewertung und ihre Wiederholbarkeit sind genau in der Prüfungs- und Studienordnung geregelt (Anlage 2, Spalten 11-17).
Zeichenzählung bei schriftlichen Arbeiten: Informationen zum geforderten Umfang des Textes einer schriftlichen Arbeit finden Sie in LSF unter >Leistungsnachweis< (Angabe bezieht sich auf Prüfungs- und Studienordnung, Anlage 2, Spalten 13 und 14).
Nennen Sie am Ende der Arbeit die Zeichenzahl. Diese ist ohne Deckblatt, Gliederung, Literaturangaben, Eigenständigkeitserklärung sowie Leerzeichen zu zählen (Bereich markieren und dann auf Wortanzahl klicken), wohl aber mit Fußnoten, sofern Sie dort auch inhaltliche Aussagen getroffen haben. Als inhaltliche Angabe zählt alles, was über einen reinen Quellennachweis hinausgeht.
Weiterführende Hinweise zu schriftlichen Seminararbeiten – der wichtigsten Arbeits- und Prüfungsform im Fach Theaterwissenschaft – finden Sie außerdem unter den Hinweisen zum wissenschaftlichen Arbeiten.

  • Kann ich mir Leistungen, die ich anderswo erbracht habe, anrechnen lassen?

Prinzipiell können bereits erbrachte Leistungen, die gleichwertig sind zu Leistungen, die im Rahmen des Bachelorstudiengangs Theaterwissenschaft nachgewiesen werden müssen, anerkannt werden. Meist betreffen Anerkennungsfragen Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen im In- oder Ausland (im selben Studiengang oder in anderen Studiengängen) oder an derselben Hochschule (aber in einem anderen Fach) erbracht wurden.
Im Bachelorstudiengang wird der Vergleich auf der Basis der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung des Studiengangs gezogen: Wenn Veranstaltungen in Thema und Inhalt den Modul- bzw. Veranstaltungsthemen der Prüfungs- und Studienordnung entsprechen und die Leistungen in Umfang (Prüfungsart, -dauer, ECTS-Punkte) und Bewertung gleichwertig sind, können Leistungen anerkannt werden. Für die Anerkennung im BA wenden Sie sich bitte ausschließlich an den dafür zuständigen Ansprechpartner.

  • Wo finde ich das Formular für die Anerkennung von Leistungen?

Das Formular wird in der Sprechstunde des zuständigen Ansprechpartners für die Anerkennung (s.o.) ausgefüllt.

  • Wie und wann entscheide ich, ob ich eine Leistung einbringe?

Ob Sie eine erbrachte Leistung einbringen, entscheiden Sie mit der Anmeldung zur Prüfung. Diese ist innerhalb einer bestimmten Frist möglich, die in der Regel in der vorvor- und vorletzten Semesterwoche liegt.
Umgekehrt kann eine Leistung nur eingebracht werden, wenn die Anmeldung zur Prüfung erfolgt.

  • Wie erfolgt die Anmeldung zu den Prüfungen?

Die Anmeldung erfolgt innerhalb des Anmeldezeitraums über LSF. Bitte erzeugen Sie zur eigenen Sicherheit und zum Nachweis unbedingt über die entsprechende Funktion in LSF eine Übersicht über Ihre Prüfungsanmeldungen.

  • Was tue ich, wenn ich an einer Prüfung, zu der ich mich angemeldet habe, aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann?

Sollten Sie sich für eine Prüfung angemeldet haben, diese aber aus Krankheitsgründen nicht absolvieren können, bitten wir Sie, folgendermaßen vorzugehen:
• bei Klausuren: Sollten Sie zu einer Klausur nicht antreten können, ist es wichtig, vor Beginn der Prüfung ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt PAGS einzureichen. Dieses muss bestimmten Anforderungen genügen und zusammen mit einem Beiblatt eingereicht werden - weiterführende Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamts (PAGS). Bei Vorlage eines gültigen Attestes wird ein Rücktritt von der Prüfung eingetragen.
• bei Referaten/Hausarbeiten sowie sonstigen beim Dozenten (= Prüfer) einzureichenden Leistungen wenden Sie sich bitte direkt an den Dozenten, um Weiteres mit ihm zu klären. Generell ist auch hier ein ärztliches Attest Voraussetzung.

  • Was passiert, wenn ich eine angemeldete Prüfung aus anderen Gründen außer Krankheit (z.B. Zeitmangel, persönliche Gründe etc.) nicht absolvieren kann?

Sollten Sie nicht erkrankt sein, sondern eine Prüfung aus anderen Gründen nicht ablegen können - z.B., weil Sie nicht ausreichend vorbereitet sind oder sich zeitlich beim Abfassen einer Arbeit verschätzt haben - ist ein offizieller Prüfungsrücktritt leider nicht möglich. Die Prüfung wird dann als nicht bestanden bewertet.

  • Ich habe eine Prüfung nicht bestanden, was nun?

Eine Prüfung nicht zu bestehen ist aber nicht weiter schlimm: Mit Ausnahme der Prüfungen zum Abschlussmodul (Bachelorarbeit und Disputatio) sind alle Prüfungen beliebig oft wiederholbar. Sie können Klausuren gleich zum Termin 02 (Termine & Infos) wiederholen, alle anderen Prüfungen erst wieder zum nächsten Zeitpunkt, zu dem die zur Prüfung gehörende Veranstaltung bzw. das Modul angeboten wird. Der Angebotsturnus geht aus der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung, Spalte 6 hervor - in den Pflichtmodulen ist das in der Regel jährlich der Fall, bei den Wahlpflichtmodulen je nach Prüfungs- und Studienordnung halbjährlich.
Im Fall von anderen beim Dozenten während der Vorlesungszeit abzugebenden Leistungen ist es außerdem unbedingt notwendig, sich rechtzeitig mit dem Dozenten in Verbindung zu setzen und diesen zu informieren bzw. mögliche Alternativen zu besprechen.

Hier finden Sie die Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung:
alt: Anlage 2, PStO 2010
neu: Anlage 2, PStO 2019

  • Wie werden Prüfungen bewertet?

Wie Prüfungen bewertet werden, geht aus der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung hervor. In den Spalten 11-17 werden alle wesentlichen Faktoren der Prüfungsleistung festgelegt (Art, Umfang etc.). Die Bewertungsmodalität – entweder bestanden/nicht bestanden oder benotet – wird in Spalte 15 angegeben.
Setzt sich eine Prüfungsleistung aus mehreren Teilleistungen zusammen (z.B. Referat und Hausarbeit), wird für jede Teilleistung die Bewertungsart angegeben. Werden zwei Teilleistungen benotet, ergibt sich das Endergebnis aus dem arithmetischen Mittel der beiden Teilnoten.

Hier finden Sie die Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung:
alt: Anlage 2, PStO 2010
neu: Anlage 2, PStO 2019

  • Wann liegen die Prüfungsergebnisse des jeweiligen Semesters vor?

Für alle Prüfungsleistungen außer den Pro- und Fortgeschrittenenseminararbeiten und der Bachelorarbeit gilt jeweils der 21. März (für das Wintersemester) bzw. der 21. September (für das Sommersemester) als Notenschluss.
Für schriftliche Seminararbeiten liegt der Noteneingabeschluss jeweils 8 Tage vor Beginn der Vorlesungszeit.
Spätestens kurz nach diesen Terminen sind die Ergebnisse in der Regel abfragbar.

  • Wie berechnet sich die Endnote meines Studiengangs?

Die Endnote des Studiengangs berechnet sich aus den für die einzelnen Module erzielten Noten, gewichtet nach den ECTS-Punkten. Wird bei einem Modul nur ein Teilmodul benotet, bestimmt dieses die Modulnote.
Insgesamt werden zunächst die Endnoten für jeweils das Haupt- und das Nebenfach berechnet und anschließend in ein 2:1-Verhältnis gesetzt.

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Bachelorarbeit als besondere Prüfungsform

  • Wo finde ich Informationen zum Abschlussmodul/zur Bachelorarbeit?

Ausführliche Informationen zum Anmeldungsprozedere, zu den Terminen sowie Hinweise zur formalen Gestaltung haben wir hier zusammengestellt.

  • Kann ich die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit verlängern lassen?

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist im Regelfall nicht möglich. Sollten Sie die Arbeit nach der vorgesehenen Bearbeitungszeit nicht einreichen können, gilt die Arbeit erstmals als nicht bestanden. Die Prüfung muss dann im darauffolgenden Semester wiederholt werden.

  • Was kann ich tun, wenn ich innerhalb der Bearbeitungszeit krank werde?

Bei Krankheit wenden Sie sich mit einem den Anforderungen des Prüfungsamtes entsprechenden Attest direkt an Ihre Kontaktperson im Prüfungsamt, welche Ihnen dann schriftlich mitteilen wird, ob und wie Sie Ihre Arbeit ggf. ein paar Tage später abgeben können.

  • Was passiert, wenn ich die Arbeit nicht abgebe?

Wird die Arbeit nicht abgegeben, gilt sie erstmals als nicht bestanden. Das Ergebnis erscheint auch im vorläufigen Transcript, in einer beim Prüfungsamt zu beantragenden bereinigten Fassung des Abschlußzeugnisses werden dann allerdings nur noch die bestandenen Ergebnisse aufgeführt.

  • Kann ich die Bachelorarbeit wiederholen?

Die Arbeit kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden. Dabei muß das Thema neu gestellt werden (sonst würde es sich um eine Verlängerung handeln, die gegenüber denjenigen, die die Frist einhalten, ungerecht wäre). Bitte beachten Sie unbedingt, daß die Bachelorprüfung nur einmal wiederholt werden kann.

  • Was muss ich beachten, wenn ich nach der neuen PStO meine Bachelorarbeit schreibe?
Am Prozedere hat sich bei der PStO 2019 grundlegend nichts verändert außer die Länge der Arbeit und die Bearbeitungsdauer. Genaue Informationen finden Sie auf der dazugehörigen Seite.

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Anerkennung externer Praktika im Wahlpflichtbereich

ACHTUNG! DIESE INFORMATIONEN GELTEN AUSSCHLIEßLICH FÜR DIE PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG 2010.

Studierende der PStO 2019 können sich keine externen Praktika anrechnen lassen.

  • WP 1: Keine Anerkennung von externen Theater-/Film-/Regie-/Dramaturgiepraktika

aber bei entsprechender Ausrichtung und Praktikumsberichterstattung in den anderen Wahlpflichtmodulen, insbesondere möglich und üblich in

  • WP 2 Medienpraxis, Kulturvermittlung, Kulturmanagement
    (NF KMT entsprechend WP 50, 51, 52)

Anerkennung eines externen Praktikums als Modulteil Praktikum, also WP 2.0.1 Medienpraxis (bzw. WP 50.1), WP 2.0.3 Kulturvermittlungspraxis (bzw. WP 51.1), WP 2.0.5 Kulturmanagementpraxis (bzw. WP 52.1) = 3 ECTS.
Die zugehörige Übung zur wissenschaftl. Reflexion ist intern am Dept. Kunstwissenschaften zu absolvieren, was im gleichen Semester oder aber einem vorherigen oder Folgesemester möglich ist.

Anerkennungsfähig für Kulturmanagement sind Praktika bei:
Theatern
Kulturbüros
kulturelle Stiftungen
soziokulturellen Zentren
Künstleragenturen/Castingagenturen
Kulturveranstaltern
Kulturbehörden
Kulturinstituten
Produktionsbüros
TV-Produktionsunternehmen
Filmvertriebe, -verleihs
in den Bereichen:
KBB bzw. Büro der künstl. Leitung
Organisation
Marketing
Controlling
Künstlerbetreuung
Produktionsassistenz
Aufnahmeleitung u. Set-Aufnahmeleitung
Runner
Kinokoordination

Anerkennungsfähig für Kulturvermittlung sind Praktika in den Bereichen:
Pressearbeit
Kulturredaktionen: Print, Online, Radio, TV
Publikumsdramaturgie
Theater und Schule etc.

Mindestdauer des externen Praktikums: 4 Wochen
Voraussetzung für Anerkennung:
Praktikumsbericht erstellen und zusammen mit Praktikumszeugnis bei Studiengangskoordination einreichen.

  • Was meint "Praktikumsbericht"?

Damit ein externes Praktikum Prüfungsordnungs-gemäß benotet werden kann, erstellen Sie bitte einen 'Praktikumsbericht' (ca. 9000 Zeichen), in dem Sie einleitend kurz auf Ihre Praktikumsstelle, Ihr Aufgabengebiet und Ihre Tätigkeiten eingehen und anschließend versuchen zu erläutern, wie in der Institution, in der Sie Ihr Praktikum absolviert haben, im Hinblick das Thema Ihres Modulteils, also z.B. Kulturmanagement bzw. Kulturvermittlung praktiziert wird. Welches Thema/welchen Schwerpunkt Sie für diese kleine Hausarbeit wählen und wie Sie dieses bearbeiten (adäquate Kategorien und Fachvokabular, Erläuterung am Beispiel Ihrer Tätigkeit), fließt in die Bewertung mit ein. Bitte schreiben Sie Ihren Bericht also erst dann, wenn Sie - ggf. mit Hilfe der Übung zur wissenschaftlichen Reflexion - das nötige wissenschaftliche 'Handwerkszeug' haben.

Der Praktikumsbericht ist als schriftliche Dokumentation im Umfang von 9000 Zeichen in analoger Form am Institut (Briefkasten oder Geschäftszimmer, Zi. 002 ) z. Hdn. des Studiengangskoordinators, sowie in digitaler Form per Email an den Studiengangskoordinator einzureichen. Zeugnisse/Praktikumsbestätigungen des Arbeitgebers bitte als Kopie und eingescannt ebenfalls digital einreichen.

Abgabefrist Praktikumsbericht zur Wertung in einem bestimmten Semester: analog zur Frist der schriftlichen Dokumentation WP 2 (= Montag nach Ende der Vorlesungszeit).

Nicht vergessen: Hinweis, in welchem Modul/teil das Praktikum anerkannt werden soll (Medienpraxis, Kulturvermittlung oder Kulturmanagement).

Bitte ggf. schon vorab die Sprechstunde des Studiengangskoordinators Dr. Rasmus Cromme nutzen! Die Korrektur und Benotung erfolgt durch die Studiengangskoordinatorin in Zusammenarbeit mit Dozenten und Prüfern aus den entsprechenden Wahlpflichtmodulen. Die Note wird per Email mitgeteilt und zudem am Institut archiviert. Die Praktikumsnote steht so dem Prüfer zum Eintrag in LSF zur Verfügung, sobald (über die zugehörige Übung zur wissenschaftl. Reflexion) die Prüfungsanmeldung erfolgt. 

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