Theaterwissenschaft München
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Masterarbeit Theaterforschung im SS 2026

Nach Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung für den M.A. Theaterforschung und kulturelle Praxis wird empfohlen, die Masterarbeit im 4. Fachsemester zu schreiben. Die TWM bietet Abschlussbetreuung und -prüfungen im Sommer- und Wintersemester an.

Abschlussmodul P 4

  • P 4.1 Masterarbeit: Bearbeitungsdauer 22 Wochen, Länge ca. 120.000 Zeichen Zeichen, 30 ECTS
  • Benotete Modulprüfung mit Masterarbeit OHNE Disputation, wiederholbar einmal zum nächsten Termin
  • Zulassungsvoraussetzung: erfolgreiche Teilnahme an P1 und P2 sowie an zwei Wahlpflichtmodulen aus WP1 bis WP3

Betreuende / Prüfende (Änderungen möglich)

Themenvergabe

  • Bitte setzen Sie sich frühzeitig (spätestens bis Ende der Vorlesungszeit des vorausgehenden Semesters) mit einem Betreuer oder einer Betreuerin in Verbindung, um das Thema Ihrer Masterarbeit abzustimmen. Besuchen Sie dazu am besten persönlich die Sprechstunde Ihres favorisierten Prüfers und machen Sie einen Themenvorschlag.
  • Über Ihre Annahme als Prüfling und die Annahme Ihres Themas entscheidet der jeweilige Prüfende. Orientierung für die Prüferwahl bieten die jeweiligen Forschungsgebiete bzw. die in den besuchten Kursen behandelten Themen.
  • Wichtig: Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer erwartet vor endgültiger Anmeldung zur Masterarbeit ein Exposé.
  • Eine Rückgabe des Themas ist nur einmal innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe möglich.

Anmeldung

  • Wann: Anmeldung ist vom 24. März 2026 bis inkl. 27. März 2026. (PStO 2019) und 20.04.2026-24.04.2026 (PStO 2012)
  • Wie: Die Anmeldung zur Masterarbeit im Studiengang M.A. Theaterforschung
    und Kulturelle Praxis (PStO 2019) sowie im M.A. Theaterwissenschaft (PStO 2012) erfolgt für das SS 2025 durch fristgerechte Abgabe des dafür vom Prüfungsamt vorgesehenen, vollständig
    ausgefüllten und vom Prüfling wie Prüfer unterzeichneten Anmeldeformular im Sekretariat der twm,
    Geschäftszimmer I (Postfach von PD Dr. Jörg von Brincken).
  • Der Betreuer trägt auf dem Anmeldeformular den vereinbarten Arbeitstitel ein [Vermerk dahinter in Klammern: "AT" für Arbeitstitel] und unterschreibt das Formular.
  • Einen Scan des Formulars mit Unterschrift mailt der Betreuer an die folgende Adresse: J.Brincken@lmu.de
  • Außerdem - sehr wichtig - wird die Mailadresse des betreuten Absolventen in Kopie gesetzt. So ist sichergestellt, dass alle Seiten einvernehmlich denselben Formular-Kenntnisstand haben.
  • Verspätet eingereichte Anmeldeformulare können nicht berücksichtigt werden.
  • Zur Masterarbeit gibt es keine abschließende Disputatio / mündl. Prüfung.

Bearbeitung

  • Der Bearbeitungsbeginn ist für PStO 2019 der 24.03.2026 und für PStO 2012 der 20.04.2026.
  • Die Bearbeitungsdauer beträgt genau 22 Wochen. (PStO 2019), bzw. 18 Wochen (PStO 2012). Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist nicht möglich.
  • Der Umfang der Masterarbeit soll ca. 120.000 Zeichen betragen.
  • Die Zeichenzählung erfolgt wie bei den bisherigen Hausarbeiten: gezählt wird NUR der Fließtext OHNE Leerzeichen, und OHNE Fußnoten, Anhang, Literaturverzeichnis etc.
  • Als Vorlagen für die Masterarbeit sollten Sie nutzen: Deckblatt und Eigenständigkeits-Erklärung. Unüblich und unnötig sind Vorwort, Danksagung oder Bilder auf dem Deckblatt.
  • Ansonsten gelten die Formvorgaben aus dem aktuellen TWM-"Leitfaden" für theaterwissenschaftliches Arbeiten.
  • Die Art der Bindung ist nicht vorgeschrieben, (günstigere) Ringbindung ist ausreichend.

Abgabeprozedere

  • Wann: Abgabetermin ist am 25.08.2026 (PStO 2019 = Bearbeitungszeit 22 Wochen), bzw. der 10.08.2026 (PStO 2012) (Stand 19.01.2026).
  • Geben Sie 2 gebundene Exemplare der Masterarbeit sowie eine identische elektronische Fassung auf einem Datenträger als PDF und rtf/doc spätestens am Abgabetermin beim Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) ab, z.Hd. Frau Bettina Pötschke. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Prüfungsamts. Wenn ein Abgabetermin auf die Schließzeit fällt, ist eine frühzeitige Terminabsprache per Mail möglich.

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