Bachelorarbeit im SS 2025 (PStO 2019 sowie PStO 2010)
Für die eigenständige Bearbeitung eines fachlichen Themas nach wissenschaftlicher Methode haben Sie eine zehn- (PStO 2019) respektive neunwöchige (PStO 2010) Bearbeitungszeit innerhalb des jeweiligen Semesters. Eine Verlängerung im Rahmen des Nachteilsausgleichs ist im Vorhinein anzumelden, im Falle von Erkrankungen während der Bearbeitungszeit sind ärztliche Atteste geltend zu machen.
Das Thema der Arbeit wird von einem Betreuer gestellt, welcher zugleich auch Prüfer ist und die abschließende Bewertung der Arbeit übernimmt. Formell gesehen ist Ihr Betreuer der Themenstellung nicht an Ihre Wünsche gebunden, in der Praxis aber findet sich das Thema zumeist am Schnittpunkt der Interessen der Studierenden, der Schwerpunkte der Prüfenden und dem zeitlichen Rahmen der Arbeit und entsteht in enger Absprache.
Entscheidend ist daher die Suche eines geeigneten Betreuers. Diese sollte im vorhergehenden Semester stattfinden und muss spätestens bis zum einschl. 27. Januar 2025 abgeschlossen sein.
Themenfindung/Interne Voranmeldung l Betreuerinnen und Betreuer l Anmeldung zur Bachelorarbeit l Bearbeitungszeit l Disputation l Notenschluss und Zeugnis
Wie finden Sie Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer konkret?
- Machen Sie sich Gedanken über mögliche Themen, schauen Sie sich an, was sie im Verlauf Ihres Studiums an Veranstaltungen belegt haben und womit sich die Lehrenden am Institut fachlich beschäftigen.
- Überlegen Sie sich, welcher der (unten angeführten) Dozenten für die Betreuung des beabsichtigten Themas Ihrer Bachelorarbeit in Frage kommen könnte und entscheiden Sie sich für eine Person, mit der sie zuerst das Gespräch suchen wollen. Prüfungsberechtigt sind grundsätzlich alle Professoren, Privatdozenten und festangestellten Mitarbeitenden des Instituts; Lehrbeauftragte oder Externe hingegen nicht. Häufig ist es sinnvoll, sich zuerst an Lehrende zu wenden, die sie bereits aus Lehrveranstaltungen kennen oder bei denen es thematische Anknüpfungspunkte gibt. Wichtig ist neben der fachlichen Expertise vor allem das Gefühl, dass die Person sie bei Themenfindung und Herangehensweise gut beraten kann. Suchen Sie sich nicht diejenige Person aus, bei der Sie denken, am Ende die beste Note zu bekommen, sondern diejenige, bei der Sie glauben, die beste Arbeit schreiben zu können.
- Melden Sie sich für die Sprechstunde an und kommen Sie nicht unvorbereitet. Mitbringen sollten Sie auf jeden Fall einen Titelvorschlag und ein maximal einseitiges Abstract, das ganz grob die folgenden drei Fragen anspricht:
- Womit wollen Sie sich beschäftigen (Gegenstand),
- was interessiert Sie daran (Fragestellung),
- wie könnten Sie dabei vorgehen (Methode)?
- Machen Sie sich keine Sorgen, dass das alles zu diesem Zeitpunkt noch nicht Hand und Fuß hat. Das braucht es auch nicht. Dieses erste Papier dient vor allen Dingen dazu, sich gemeinsam klar zu machen, was noch unklar ist (und was vielleicht doch schon). Das Ergebnis eines solchen Erstgesprächs kann dann dreierlei sein:
- Entweder Sie kommen schon beim ersten Treffen überein und verlassen die Sprechstunde mit einer Reihe von Hinweisen und dem Auftrag das Thema weiter auszuarbeiten;
- oder es passt noch nicht ganz, dann gehen Sie vielleicht mit einem Recherche-Auftrag aus dem Gespräch und der Verabredung für einen zweiten Termin zur Themenfindung;
- oder man kommt thematisch nicht zusammen, vielleicht hat der Lehrende auch schlicht keine Kapazitäten mehr; in diesem Falle wird er Sie an einen anderen möglichen Betreuer weiterempfehlen.
- Bitte nehmen Sie immer nur mit einem möglichen Betreuer zur Zeit Kontakt auf und testen nicht parallel aus, wo Ihre Ideen vielleicht am besten ankommen und auf die wohlwollendste Bewertung stoßen könnten. Denn auch wir Lehrenden nehmen uns Zeit für diese Gespräche und denken uns in Ihr Thema mit ein.
- Unmittelbar nach dem 27. Januar melden die Dozenten dem Zentralsekretariat für eine interne Übersicht die Namen aller Studierenden, mit denen die Betreuung fest vereinbart wurde.
- Und wenn ich bis zum Ende der internen Anmeldung keinen Betreuer gefunden habe?
Versuchen Sie dies unbedingt zu vermeiden. Sollte es bis zum Fristende zu Schwierigkeiten kommen, die nicht von Ihnen zu verantworten sind, sei es eine längere Krankheit Ihrerseits oder auf Seiten des Betreuers, so wenden Sie sich möglichst frühzeitig, spät. jedoch bis zum 27. Januar 2025, via Mailformular an die Studiengangskoordination.nach oben
Mögliche Betreuerinnen und Betreuer Ihrer Bachelorarbeit im SoSe 2025
- Dr. Rasmus Cromme
- Prof. Dr. Mariama Diagne
- Dr. Theresa Eisele
- Prof. Dr. Andreas Englhart
- PD Dr. Katharina Keim
- Dr. Markus Kubesch
- Prof. Dr. Ulf Otto
- Prof. Dr. Christiane Plank
- Prof. Dr. David Roesner
- Prof. Dr. Berenika Szymanski-Düll
Anmeldung zur Bachelorarbeit (PStO 2019): 29.−30.04.2025
- Formular: Für die Bachelorarbeit (und zugleich Disputation) melden Sie sich nicht im LSF an, sondern mit einem Formular des Prüfungsamts. Sie füllen die Angaben zu Ihrer Person aus und lassen den zweiten Abschnitt (Thema der Bachelorarbeit etc.) rechtzeitig von Ihrem Prüfer ausfüllen – möglichst im Rahmen einer Sprechstunde, in der Sie gemeinsam Thema, Gliederung etc. besprechen. 'Thema' meint nicht endgültiger Titel! Eine Rückgabe des Themas (= Themenkomplexes) ist nur einmal innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe möglich. Der eingetragene Arbeits-Titel lässt sich aber noch präzisieren bzw. ergänzen.
- Frist und Prozedere Formularabgabe: 29.−30.04.2025 (PStO 2019) bzw. 6.−7.05.2025 (PStO 2010)
- Der Absolvent mailt das Anmeldeformular rechtzeitig vorausgefüllt an den Betreuer. Eine Unterschrift seitens des Absolventen ist zwingend nötig (ausschließlich eine zertifizierte digitale Signatur ist alternativ zulässig).
Nach Absprache mit dem Betreuer kann das Anmeldeformular stattdessen auch auf Papier ausgedruckt und persönlich unterschrieben im Zentralsekretariat für den Betreuer hinterlegt werden. - So noch nicht durch den Absolventen erfolgt: Der Betreuer trägt auf dem Anmeldeformular den vereinbarten Arbeitstitel ein [zzgl. Vermerk dahinter in Klammern: "AT" für Arbeitstitel].
- Eine Unterschrift seitens des Betreuers ist zwingend nötig (ausschließlich eine zertifizierte digitale Signatur ist alternativ zulässig).
- Bis zum Ende der oben genannten Frist (diese liegt für die PStO 2019 stets in der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit!) hinterlegt der Betreuer das Anmeldeformular im Zentralsekretariat (zu Händen Herrn Konrad),
Alternative: Der Betreuer mailt einen Scan des Anmeldeformulars mit beiden Originalunterschriften bzw. ggf. auch zertifizierten digitalen Signaturen an folgende Adresse: bachelor-twm@lrz.uni-muenchen.de. - Die gesammelten Anmeldungen werden vom Zentralsekretariat zu gegebener Zeit ans Prüfungsamt weitergeleitet. (Betreuer*innen schicken bitte nicht alternativ oder gesondert Anmeldungen ans Prüfungsamt.)
- Zulassung: Zur Bachelorarbeit und automatisch auch Disputation werden Sie vom Prüfungsamt angemeldet. Einen Nachweis über Ihre Anmeldung können Sie sich in LSF als PDF generieren lassen, die Anmeldung ist im inidv. stud. LSF-Konto jedoch erst 1, 2 Wochen nach Beginn der offiz. Bearbeitungszeit sichtbar. nach oben
Bearbeitungszeit Bachelorarbeit 29.04.2025 - 08.07.2025 (PStO 2019) bzw. 6.05.2025 - 08.07.2025 (PStO 2010)
- Frist:
Absolvent*innen der PStO 2019: Bearbeitungsbeginn ist, unabhängig vom Anmeldetag, der 29.04.2025. Abgabetermin ist der 08.07.2025.
Absolvent*innen der PStO 2010: Bearbeitungsbeginn ist, unabhängig vom Anmeldetag, der 6.05.2025. Abgabetermin ist der 08.07.2025.
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nicht möglich.
Ausnahme: Erkrankung > Verlängerung der Schreibzeit ausschließlich im Krankheitsfall mit Nachweis durch ärztliches Attest - nur um die im Attest angegebenen Krankheitstage. Bitte sofort die/den Prüfenden kontaktieren sowie sofort ein den Anforderungen des Prüfungsamts entsprechendes Attest im Prüfungsamt einreichen (mit Beiblatt) und umgehend BetreuerIn informieren.
- Umfang: Der Umfang der Bachelorarbeit soll ca. 80.000 Zeichen (PStO 2019) bzw. min. 80.000 – max. 90.000 Zeichen (PStO 2010) betragen. Ein Unter- oder Überschreiten der Grenzen wird sich in aller Regel negativ auf die Note auswirken. Die Zeichenzählung erfolgt wie bei den bisherigen Hausarbeiten: Gezählt wird nur der Fließtext ohne Leerzeichen und ohne Anhang, Literaturverzeichnis etc., wohl aber mit Fußnoten, sofern Sie dort auch inhaltliche Aussagen getroffen haben. Als inhaltliche Angabe zählt alles, was über einen reinen Quellennachweis hinausgeht.
- Formvorgaben: Als Vorlagen für die Bachelorarbeit können dieses Deckblatt und die Eigenständigkeits-Erklärung dienen. Unüblich und unnötig sind Vorwort, Danksagung oder Bilder auf dem Deckblatt. Ansonsten gelten die Formvorgaben aus dem aktuellen Leitfaden der twm für theaterwissenschaftliches Arbeiten. Die Art der Bindung ist nicht vorgeschrieben, (günstigere) Ringbindung ist ausreichend.
- Betreuung: Nach mindestens 1–2 Sprechstunden vor Schreibzeitbeginn sollten Sie während der Bearbeitungszeit selbst Kontakt mit Ihrer/m Prüfenden halten und zumindest zur Besprechung der Gliederung Ihrer Arbeit erneut das Gespräch suchen. Zentrale Entwicklungen, Änderungen etc. sollten Sie jeweils absprechen. Die Betreuer*innen bieten während der Schreibzeit dafür Sprechstunden und/oder gemeinsame Treffen mit allen betreuten KandidatInnen an. 'Probegelesen' wird maximal 1 Kapitel Ihrer Arbeit bzw. bis zu insg. 10 Seiten aus versch. Kapiteln.
- Bewertungskriterien: Die Bewertung kann nur individuell auf Ihre Bachelorarbeit zugeschnitten erfolgen. Dennoch gibt es allgemeine Bewertungskriterien, die bei der Bewertung Ihrer Arbeit eine Rolle spielen werden und die auch Sie bei Ihrer Bearbeitung berücksichtigen sollten. Bewertet werden: Forschungsfrage und Thesen, Aufbau und Struktur, Aufarbeitung des Forschungsstands, Methoden und Analysen, Argumentation und Interpretation, Sprache und Stil, Form – und Originalität.
- Abgabeprozedere: Geben Sie 2 gebundene Exemplare der Bachelorarbeit sowie eine identische elektronische Fassung auf einem Datenträger als PDF und rtf/doc spätestens am Abgabetermin 08.07.2025 (PStO 2019 sowie PStO 2010) zur Post, damit sie vom Prüfungsamt als fristgerecht eingereicht anerkannt werden kann. Anschrift:
Ludwig-Maximilians-Universität München
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
z.Hd. Frau Bettina Pötschke
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Alternativ kann der korrekt adressierte Umschlag auch in den Hausbriefkasten der LMU (Haupteingang, rechts) eingeworfen werden.
Bitte vergessen Sie nicht die Eigenständigkeitserklärung unterschrieben beizufügen (kein Unterschriften-Scan).
Eine persönliche Abgabe ist ebenso möglich, bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Prüfungsamts. Wenn ein Abgabetermin auf die Schließzeit fällt, ist eine frühzeitige Terminabsprache per Mail möglich.
Disputation im Juli/August, ggf. September 2025
- Prüfung: Die Disputation ist die mündliche Abschlussprüfung über Ihre Bachelorarbeit. Sie ist eine eigene und gesondert gewertete Prüfungsleistung (3 ECTS), bezieht sich aber nur auf Ihre Bachelorarbeit. Die Prüfung dauert 30 Minuten und findet mit Ihrem Betreuer und einem Beisitzenden statt. Erwartet wird ein Kurzreferat (5 bis max. 8 Minuten), anschließend folgt ein Frage-/Gesprächsteil. Es darf Anschauungsmaterial mitgebracht, aber das Referat muss frei gehalten werden. Eine Prüfungsanmeldung ist nicht nötig.
- Zeit und Raum: Prüfungszeitraum für die Disputation ist Juli/August, ggf. September 2025. Den Termin legen die Betreuer in Absprache mit ihren Kandidaten fest. Die Prüfungen finden je nach Vereinbarung (vorzugsweise) in der Theaterwissenschaft München, Georgenstr. 11, statt (Raum nach Absprache) oder (alternativ) als Online-Prüfung. nach oben
Abschlusszeugnis ab Oktober 2025, Zeugnisverleihung im November 2025
- Wichtig bzgl. Prüfungsanmeldung und Notenschluss: Wenn Sie noch weitere Studienleistungen erbringen, melden Sie sich hierfür bitte regulär in LSF zu den Prüfungen an. Bitte beachten Sie: Es ist auch eine reguläre Prüfungsanmeldung für das Exkursionsmodul P 12 sowie die WP-Module im Hauptfach erforderlich.
Sollten Sie im Semester der BA-Arbeitsabgabe Ihr Studium komplett beenden wollen, weisen Sie bitte Ihre aktuellen Lehrenden gleich zu Semesterbeginn darauf hin, dass für Sie im Abschlusssemester ein früherer Notenschluss gilt: Dem Prüfungsamt müssen bis bereits Ende August 2025 alle Prüfungsergebnisse vorliegen. D.h., Sie müssen mit der jew. prüfenden Person eine ggf. frühere Abgabe des schriftl. Leistungsnachweises vereinbaren, so dass der*die Prüfer*in mit ausreichend Zeit Ihre Arbeit lesen, bewerten und einen Eintrag im LSF speichern kann. Bei Problemen wenden Sie sich bitte frühzeitig, spät. zum Ende der Vorlesungszeit, an die Studiengangskoordination.
- Notenspiegel: Bitte überprüfen Sie rechtzeitig selbst Ihre Prüfungsanmeldung und Noteneinträge in LSF sowie Ihren Notenspiegel auf Vollständigkeit und Richtigkeit (der gesammelten ECTS und Noten, der gelisteten Lehrveranstaltungstitel etc.). Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination oder an das Prüfungsamt.
- Bestätigung freiwilliger Zusatzleistungen: Für freiwillig absolvierte, zusätzliche Leistungen ist ein "Zeugnis" über zusätzliche Leistungen möglich. Das entsprechende Formular des Prüfungsamtes kann mit Hilfe der Studiengangskoordination ausgefüllt und, spät. Ende Februar, im Prüfungsamt eingereicht werden. Bitte teilen Sie der Studiengangskoordination mit, wenn Sie ausführlichere Seminarzeugnisse wünschen.
- Abschlusszeugnis: Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis und alle weiteren Abschlussdokumente erhalten Sie bis auf weiteres ab Oktober 2025 beim Prüfungsamt. Sollten Sie bereits zuvor eine offizielle Bestätigung über Ihre Studienleistungen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Sobald alle Ihre Noten eingetragen sind, können Sie im PAGS beglaubigte Notenspiegel inkl. Endnote erhalten, und es werden die Abschlussdokumente erstellt. Sobald Ihre Abschlussdokumente erstellt sind, können Sie diese im PAGS persönlich abholen.
- Abschlussfeier mit Zeugnisverleihung:
auf der Studiobühne der Theaterwissenschaft, an einem Samstag Mitte November 2025 für die Absolventinnen und Absolventen des vorherigen Sommersemesters – weitere Infos